Dienstplanung
Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und Ruhepausen zu führen. Leider werden diese Aufzeichnungen in der Praxis entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäss bzw. nicht richtig geführt. Dies führt meist zu erheblichen Problemen bei der Prüfung der Lohnabgaben.
Mit dem Programm WINPLAN kann eine übersichtliche Einteilung des Personals durchgeführt werden. Der Ausdruck von Arbeitsverträgen und Arbeitsnachweisen, eine übersichtliche Wochenplanung sowie eine genaue Budgetierung der Personalkosten erleichtert Ihnen den Verwaltungsaufwand.
Bei Anwendung dieses Programmes können ihnen niemals Beweismängel bei Konflikten aus einem Dienstverhältnis entstehen, und zusätzlich haben Sie ihre Verpflichtung nach Par. 26 AZG (Arbeitszeitgesetz) erfüllt, und entgehen somit einer Geldstrafe von bis zu € 436,--

